ESG (Environment, Social, Governance Anlagekriterien)

Jeder liechtensteinische Finanzintermediär hat seit dem 1.5.2022 auf allen Anlage- und Informationsprodukten zu deklarieren, ob er Art. 8 (light Green) oder Art.9 (Dark Green) SFDR ESG compliant ist. In Liechtenstein sind die ESG Regeln erst ab Ende 2022 verpflichtend. Hierzu gilt es anzumerken, dass die technischen Umsetzungsstandards (Level II) in der EU erst im Entwurf vorliegen.

Aus diesem Grund arbeitet die Chefinvest International AG noch an der Implementierung der ESG Regeln in unseren Anlageprozess, zumal auch die Umsetzungsvorschriften der EU noch nicht final vorliegen.

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